Forschung & Nachwuchsförderung
Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung
Um den beiden Kernaufgaben Forschung & Nachwuchsförderung neue Impulse zu verleihen, gründete die Rechtswissenschaftliche Fakultät im August 2020 das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung, ernannte einen Prodekan und setzte eine Kommission Forschung und Nachwuchsförderung ein.
Der Prodekan Forschung & Nachwuchsförderung ist für die Pflege und Entwicklung der Forschung und Nachwuchsförderung auf der Ebene der Fakultät zuständig. Dazu gehört die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, die Repräsentation der Fakultät, die Mitwirkung in universitären Gremien, die Beratung von Nachwuchsforschenden, die Begutachtung von Forschungsanträgen sowie die Leitung der Kommission Forschung & Nachwuchsförderung. Er übt seine Tätigkeit im Einklang mit den strategischen Grundsätzen und rechtlichen Grundlagen der UZH insgesamt und der RWF im Besonderen aus.
Freiheit der Forschung und Leitprinzipien der Forschung
Die Forschung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ist dem Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit verpflichtet. Sie erfolgt nach den Prinzipien der wissenschaftlichen Exzellenz, der wirksamen Wissensvermittlung, der Internationalität und der Interdisziplinarität.
Forschungsschwerpunkte
Neben den individuellen Forschungsschwerpunkten, die alle Forschende im Rahmen seiner Wissenschaftsfreiheit für sich wählen, hat die RWF die folgenden fakultären Forschungsschwerpunkte benannt:
- Internationalisierung und Europäisierung des Rechts
- Konfliktregelung
- Rechtshistorische und rechtstheoretische Grundlagenforschung
- Wirtschaftsrecht
- Menschenreche, Rechtsstaat und Demokratie
- Recht, Medizin und Gesundheit
Forschung und Weiterbildung
Unsere Fakultät ist eine der grössten rechtswissenschaftlichen Fakultäten im deutschsprachigen Raum und in ihrer wissenschaftlichen Breite und Exzellenz eine der forschungsstärksten Europas. Es entspricht dem gesellschaftlichen Auftrag der Universität, die Forschungsergebnisse auch an die juristische Praxis weiterzugeben und im Kontakt mit Jurist*innen aus allen Tätigkeitsbereichen neue Impulse für die Forschung aufzunehmen. Die Weiterbildungsprogramme der RWF erfassen sowohl Bereiche der angewandten Forschung als auch der Grundlagenforschung:
Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
Aufrichtigkeit und Verlässlichkeit sind die Grundbedingungen der Wissenschaft. Zur Wahrung dieser Voraussetzungen wurden Vertrauenspersonen benannt, die bei Zweifeln über die Lauterbarkeit einzelner Studien oder Forschender zu Rate gezogen werden können: